Unterweisungen · Schulungen · Telemedizin

Unterweisungen, Schulungen & digitale Lösungen

Gut unterwiesene Beschäftigte arbeiten sicherer. Wir übernehmen Ihre Pflichtunterweisungen und Schulungen – vor Ort, in unserer Praxis oder online, mit Nachweis für Ihre Dokumentation.

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Auf einen Blick
  • Pflichtunterweisungen nach ArbSchG
  • Schulungen für Beschäftigte und Führungskräfte
  • Telemedizin und Online-Formate
  • Nachweise für Ihre Dokumentation
Leistungen

Was wir für Sie übernehmen

Unterweisungen

Pflicht nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 – in der Regel mindestens einmal jährlich.

  • Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung
  • Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe (GefStoffV, BioStoffV)
  • Hautschutz und Hygiene
  • Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Schulungen

Wissen, das im Alltag hilft.

  • Arbeitsschutz für Führungskräfte
  • Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Brandschutzhelfer und Ersthelfer

Digitale Lösungen

Flexibel und ortsunabhängig.

  • Telemedizinische Sprechstunde per Video
  • Online-Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Online-Unterweisungen mit digitalem Nachweis
  • Arbeitspsychologische Angebote online
Formate

Wählen Sie das passende Format.

Vor Ort

In Ihrem Betrieb – praxisnah an Ihren Arbeitsplätzen.

In unserer Praxis

In Dietzenbach bei Frankfurt.

Online

Live per Video oder als digitale Unterweisung.

FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 06074 / 69459 00

Wie oft müssen Beschäftigte unterwiesen werden?

Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach in der Regel mindestens einmal jährlich.

Ist eine Online-Unterweisung zulässig?

Ja, wenn die Inhalte arbeitsplatzbezogen sind und Rückfragen möglich bleiben. Für praktische Inhalte empfehlen wir die Unterweisung vor Ort.

Was ist die Belehrung nach § 43 IfSG?

Wer gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt. Danach belehrt der Arbeitgeber alle zwei Jahre.

Schulungstermin unverbindlich anfragen.

Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Unternehmen – wir melden uns persönlich mit einem passenden Angebot.

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