Gut unterwiesene Beschäftigte arbeiten sicherer. Wir übernehmen Ihre Pflichtunterweisungen und Schulungen – vor Ort, in unserer Praxis oder online, mit Nachweis für Ihre Dokumentation.
Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach in der Regel mindestens einmal jährlich.
Ist eine Online-Unterweisung zulässig?
Ja, wenn die Inhalte arbeitsplatzbezogen sind und Rückfragen möglich bleiben. Für praktische Inhalte empfehlen wir die Unterweisung vor Ort.
Was ist die Belehrung nach § 43 IfSG?
Wer gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt. Danach belehrt der Arbeitgeber alle zwei Jahre.
Schulungstermin unverbindlich anfragen.
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Unternehmen – wir melden uns persönlich mit einem passenden Angebot.
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