Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026AGB als PDF herunterladen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Gany.MED GmbH, Waldstr. 74, 63128 Dietzenbach (nachfolgend „Gany.MED“), und ihren Auftraggebern über arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, Untersuchungen, Beratungen, Schulungen, Unterweisungen sowie Erste-Hilfe-Kurse.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Gany.MED ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von Gany.MED sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder durch eine Auftragsbestätigung von Gany.MED zustande.
  3. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungen

  1. Gany.MED erbringt ihre Leistungen nach den jeweils geltenden Vorschriften, insbesondere dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2.
  2. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei (§ 8 ASiG).
  3. Leistungen können vor Ort beim Auftraggeber, in der Praxis von Gany.MED oder telemedizinisch erbracht werden, soweit dies rechtlich zulässig und fachlich geeignet ist.
  4. Gany.MED ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einzusetzen, insbesondere Unternehmen der eigenen Unternehmensgruppe.
  5. Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verbleibt nach den gesetzlichen Vorschriften beim Auftraggeber als Arbeitgeber. Gany.MED berät und unterstützt ihn bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt Gany.MED rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, insbesondere zur Zahl der Beschäftigten, zu deren Tätigkeiten, zu vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen und zum zuständigen Unfallversicherungsträger.
  2. Der Auftraggeber gewährt Zugang zu den Arbeitsstätten, stellt bei Untersuchungen vor Ort geeignete Räumlichkeiten bereit und stellt die Beschäftigten für Termine frei.
  3. Änderungen, die den Betreuungsumfang betreffen – etwa der Beschäftigtenzahl, der Tätigkeiten oder der Betriebsstätten –, teilt der Auftraggeber Gany.MED unverzüglich mit.
  4. Mehraufwand, der durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entsteht, kann Gany.MED gesondert berechnen.

§ 5 Termine, Absagen und Ausfälle

  1. Termine werden zwischen den Vertragsparteien abgestimmt.
  2. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin später als sieben Tage vorher ab oder erscheinen eingeplante Beschäftigte nicht, ist Gany.MED berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der für den Termin vereinbarten Vergütung zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Kann Gany.MED einen Termin aus wichtigem Grund, etwa wegen Krankheit, nicht wahrnehmen, wird unverzüglich ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen insoweit nicht.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  2. Die Vergütung für die laufende Betreuung wird je nach Vereinbarung im Angebot monatlich, quartalsweise oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, Einzelleistungen nach ihrer Erbringung.
  3. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Ändern sich die Zahl der Beschäftigten oder die Betreuungsgruppe, werden Einsatzzeiten und Vergütung entsprechend angepasst.
  5. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann Gany.MED die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines Kalenderjahres angemessen anpassen. Übersteigt die Anpassung 10 %, kann der Auftraggeber den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung kündigen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

  1. Verträge über die laufende Betreuung haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, sofern im Angebot keine abweichende Mindestlaufzeit (etwa zwölf Monate) vereinbart ist. Danach laufen sie auf unbestimmte Zeit weiter. Sie können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Mindestlaufzeit endet.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 8 Erste-Hilfe-Kurse und Schulungen

  1. Gany.MED ist eine von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Stelle für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelferinnen und Ersthelfer.
  2. Anmeldungen erfolgen in Textform. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
  3. Die Lehrgangsgebühren für betriebliche Ersthelfer werden, soweit die Voraussetzungen vorliegen, direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet. Der Auftraggeber stellt dafür die erforderlichen Angaben bereit, insbesondere den zuständigen Unfallversicherungsträger und die Mitgliedsnummer. Liegen die Voraussetzungen nicht vor oder übernimmt der Unfallversicherungsträger die Kosten nicht, trägt der Auftraggeber die Gebühren.
  4. Eine Teilnahmebescheinigung wird nur bei vollständiger Teilnahme ausgestellt.
  5. Stornierungen sind bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei. Danach wird die volle Kursgebühr fällig, sofern sie nicht vom Unfallversicherungsträger übernommen wird. Die Benennung einer Ersatzperson ist jederzeit kostenfrei möglich.
  6. Gany.MED kann einen Kurs bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund absagen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 9 Schweigepflicht und Datenschutz

  1. Die Ärztinnen und Ärzte von Gany.MED unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge erhält der Auftraggeber ausschließlich die Vorsorgebescheinigung nach § 6 Abs. 3 Nr. 3 ArbMedVV. Ergebnisse von Eignungsuntersuchungen werden dem Auftraggeber nur mit Einwilligung der untersuchten Person mitgeteilt.
  2. Gany.MED verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Gany.MED.
  3. Beide Vertragsparteien behandeln Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 10 Haftung

  1. Gany.MED haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Gany.MED nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Gany.MED.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Gany.MED.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.