Gefährdungsbeurteilung
Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir Tätigkeiten und Arbeitsplätze, bewerten Gefährdungen und legen Maßnahmen fest.
Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen beurteilen und daraus Maßnahmen ableiten – unabhängig von der Betriebsgröße. Bei Gefahrstoffen gelten zusätzliche Pflichten.
Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir Tätigkeiten und Arbeitsplätze, bewerten Gefährdungen und legen Maßnahmen fest.
Strukturierte Erfassung psychischer Belastungen, zum Beispiel mit Workshops oder Befragungen, und passende Maßnahmen.
Gefahrstoffverzeichnis, Prüfung von Ersatzstoffen und Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang.
Verständliche Betriebsanweisungen für Ihre Gefahrstoffe und die zugehörige Unterweisung Ihrer Beschäftigten.
Für umfangreiche Gefahrstoffthemen, Messungen und die betriebsspezifische Betreuung arbeiten wir mit unserem Schwesterunternehmen iO Advisory GmbH zusammen – ebenfalls familiengeführt.
Ja. Seit 2013 nennt das Arbeitsschutzgesetz psychische Belastung ausdrücklich als Teil der Gefährdungsbeurteilung – für alle Betriebe, unabhängig von der Größe.
Alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe mit Bezeichnung, Einstufung, ungefährer Menge und den Arbeitsbereichen, in denen sie eingesetzt werden – mit Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter.
Immer dann, wenn sich Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel oder Stoffe ändern, nach Unfällen oder neuen Erkenntnissen – und darüber hinaus in regelmäßigen Abständen.
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Unternehmen – wir melden uns persönlich mit einem passenden Angebot.