Gefährdungen erkennen, bevor etwas passiert

Arbeitsbedingungen beurteilen, Gefahrstoffe sicher handhaben

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Arbeitsschutzes. Wir unterstützen Sie dabei – von körperlichen Belastungen über psychische Belastung bis zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.

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Auf einen Blick
  • Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten
  • Psychische Belastung systematisch erfasst
  • Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen
  • Arbeitsmedizinische Sicht inklusive
Gefährdungsbeurteilung

Ohne Gefährdungsbeurteilung kein Arbeitsschutz.

Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen beurteilen und daraus Maßnahmen ableiten – unabhängig von der Betriebsgröße. Bei Gefahrstoffen gelten zusätzliche Pflichten.

Ihre Pflichten im Überblick
§ 5 ArbSchGGefährdungen beurteilen – ausdrücklich auch psychische Belastungen bei der Arbeit.
§ 6 GefStoffVGefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und ein Gefahrstoffverzeichnis führen.
§ 14 GefStoffVBetriebsanweisungen erstellen und Beschäftigte regelmäßig unterweisen.
Leistungen

Unsere Leistungen

Gefährdungs­beurteilung

Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir Tätigkeiten und Arbeitsplätze, bewerten Gefährdungen und legen Maßnahmen fest.

Psychische Belastung

Strukturierte Erfassung psychischer Belastungen, zum Beispiel mit Workshops oder Befragungen, und passende Maßnahmen.

Gefahrstoff­management

Gefahrstoffverzeichnis, Prüfung von Ersatzstoffen und Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang.

Betriebs­anweisungen & Unterweisung

Verständliche Betriebsanweisungen für Ihre Gefahrstoffe und die zugehörige Unterweisung Ihrer Beschäftigten.

iO AdvisoryTeil unserer Unternehmensgruppe

Gefahrstoff-Expertise mit iO Advisory

Für umfangreiche Gefahrstoffthemen, Messungen und die betriebsspezifische Betreuung arbeiten wir mit unserem Schwesterunternehmen iO Advisory GmbH zusammen – ebenfalls familiengeführt.

Schwerpunkte der iO Advisory
  • Arbeitssicherheit und Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Brandschutz
  • Gefahrstoffe
  • Unterweisungen und Übungen – inklusive Evakuierungs­übungen
  • Betriebsspezifische Betreuung
FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 06074 / 69459 00

Muss ich die psychische Belastung wirklich beurteilen?

Ja. Seit 2013 nennt das Arbeitsschutzgesetz psychische Belastung ausdrücklich als Teil der Gefährdungsbeurteilung – für alle Betriebe, unabhängig von der Größe.

Was gehört in ein Gefahrstoffverzeichnis?

Alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe mit Bezeichnung, Einstufung, ungefährer Menge und den Arbeitsbereichen, in denen sie eingesetzt werden – mit Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Immer dann, wenn sich Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel oder Stoffe ändern, nach Unfällen oder neuen Erkenntnissen – und darüber hinaus in regelmäßigen Abständen.

Beurteilung & Gefahrstoffe unverbindlich anfragen.

Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Unternehmen – wir melden uns persönlich mit einem passenden Angebot.

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