Organisation & Zuständigkeiten
Wir klären mit Ihnen, wer wofür verantwortlich ist, und bereiten die schriftliche Pflichtenübertragung vor.
Als Arbeitgeber tragen Sie die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz. Ein durchdachtes Management sorgt dafür, dass Aufgaben verteilt, erledigt und nachweisbar sind.
Wir klären mit Ihnen, wer wofür verantwortlich ist, und bereiten die schriftliche Pflichtenübertragung vor.
Vorsorgen, Unterweisungen, Prüfungen und ASA-Sitzungen – zusammengeführt in einem übersichtlichen Plan.
Strukturierte Ablage aller Nachweise – bereit für Berufsgenossenschaft, Behörden und Kundenaudits.
Wir überprüfen regelmäßig, ob Ihre Maßnahmen wirken, und stimmen Verbesserungen im Arbeitsschutzausschuss mit Ihnen ab.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes, kein zertifiziertes System. Klare Abläufe lohnen sich aber für jeden Betrieb – besonders bei mehreren Standorten oder wenn Kunden Nachweise verlangen.
Arbeitgeber können Aufgaben im Arbeitsschutz schriftlich an Führungskräfte übertragen. Die Gesamtverantwortung bleibt beim Arbeitgeber – umso wichtiger sind klare, dokumentierte Zuständigkeiten.
Ja. In der Komplettbetreuung führen wir alle Bereiche in einem abgestimmten Termin- und Fristenplan zusammen.
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Unternehmen – wir melden uns persönlich mit einem passenden Angebot.