Organisiert statt improvisiert

Arbeitsschutz, der im Alltag funktioniert

Wer ist zuständig, welche Frist läuft, wo liegt der Nachweis? Wir bringen Ordnung in Ihren Arbeitsschutz – damit er nicht an einzelnen Personen hängt, sondern im Betrieb verankert ist.

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Auf einen Blick
  • Klare Zuständigkeiten und Pflichtenübertragung
  • Fristen und Termine im Blick
  • Prüfsichere Dokumentation
  • Regelmäßige Wirksamkeitskontrolle
Arbeitsschutzmanagement

Verantwortung lässt sich verteilen – aber nur geordnet.

Als Arbeitgeber tragen Sie die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz. Ein durchdachtes Management sorgt dafür, dass Aufgaben verteilt, erledigt und nachweisbar sind.

Ihre Pflichten im Überblick
§ 3 ArbSchGFür eine geeignete Organisation sorgen und die nötigen Mittel bereitstellen.
§ 13 ArbSchGPflichten schriftlich auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen.
§ 6 ArbSchGGefährdungsbeurteilung, Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren.
Leistungen

Unsere Leistungen im Arbeitsschutzmanagement

Organisation & Zuständigkeiten

Wir klären mit Ihnen, wer wofür verantwortlich ist, und bereiten die schriftliche Pflichtenübertragung vor.

Fristen- & Terminplan

Vorsorgen, Unterweisungen, Prüfungen und ASA-Sitzungen – zusammengeführt in einem übersichtlichen Plan.

Dokumentation & Nachweise

Strukturierte Ablage aller Nachweise – bereit für Berufsgenossenschaft, Behörden und Kundenaudits.

Laufende Begleitung

Wir überprüfen regelmäßig, ob Ihre Maßnahmen wirken, und stimmen Verbesserungen im Arbeitsschutzausschuss mit Ihnen ab.

FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 06074 / 69459 00

Brauche ich ein Arbeitsschutzmanagementsystem?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes, kein zertifiziertes System. Klare Abläufe lohnen sich aber für jeden Betrieb – besonders bei mehreren Standorten oder wenn Kunden Nachweise verlangen.

Was bedeutet Pflichtenübertragung?

Arbeitgeber können Aufgaben im Arbeitsschutz schriftlich an Führungskräfte übertragen. Die Gesamtverantwortung bleibt beim Arbeitgeber – umso wichtiger sind klare, dokumentierte Zuständigkeiten.

Lässt sich das mit Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit kombinieren?

Ja. In der Komplettbetreuung führen wir alle Bereiche in einem abgestimmten Termin- und Fristenplan zusammen.

Arbeitsschutzmanagement unverbindlich anfragen.

Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Unternehmen – wir melden uns persönlich mit einem passenden Angebot.

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