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Dr. med. Philip Ferstl

Nach erfolgreichem Abschluss seines Studiums und der Promotion an der Philipps-Universität Marburg erlangte er seinen Masterabschluss im MHBA-Studiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen. In der Zeit von 2014 bis 2022 absolvierte er eine Weiterbildung in Innerer Medizin und Gastroenterologie am Universitätsklinikum Frankfurt. Von 2020 bis 2022 hatte er die Position des leitenden Stationsfacharztes in der zentralen Notaufnahme (ZNA) des Universitätsklinikums Frankfurt inne. Im Anschluss absolvierte er die Weiterbildung zum Betriebsarzt bei der Infraserv GmbH & Co. in Frankfurt-Höchst. Durch seine vielseitigen Ausbildungs- und Tätigkeitsschwerpunkte verfügt er über umfangreiches Fachwissen, um präventive Ansätze zum Wohle Ihrer Belegschaft einzubringen und eine optimale betriebsmedizinische Betreuung zu gewährleisten.

Dr. med. Wolf Peter Otto
Mit über 35 Jahren Erfahrung in der Allgemein-, Sozial- und Arbeitsmedizin verfügt Dr. med. Otto über umfangreiches Fachwissen und fundierte Kenntnisse. Als Gründer und Leiter der MVZ Marsberg GmbH bringt er eine langjährige Erfahrung mit und ist aufgrund seines vielseitigen Fachwissens in der Lage, Patienten ganzheitlich zu betreuen und medizinische Herausforderungen fundiert zu bewerten. Darüber hinaus verfügt er über mehrere Jahre Erfahrung als Gutachter der LVA (Landesversicherungsanstalt), was ein tiefgreifendes Verständnis für die Bewertung von medizinischen Sachverhalten gewährleistet. Zudem ist er berechtigt, Unterweisungen im Bereich des IFS-Gesetzes (Integriertes Fachkräfte-System) durchzuführen.

Eine stabile psychische Verfassung am Arbeitsplatz führt automatisch zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung, was wiederum die Produktivität und die Qualität der Arbeit verbessert. Aus diesem Grund ist die Berücksichtigung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz für Arbeitgeber von zentraler Bedeutung und sollte auch von den Mitarbeitern selbst aktiv in Anspruch genommen werden.

Um sicherzustellen, dass eventuelle Folgeschäden der täglichen Arbeits rechtzeitig erkannt werden, wird arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt. Hierbei werden die Gesundheit und Belastbarkeit der Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen untersucht. Dies trägt dazu bei, eventuelle Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen einzuleiten, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Um allen Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, wird der Arbeitsplatz auf mögliche medizinische Gefährdungen überprüft und die Erkenntnisee in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten. Diese beinhaltet die Arbeitsplatzanalyse des Arbeitsmediziners und der Fachsicherheitskraft.

Psychische Gefährdung am Arbeitsplatz

Ihre Mitarbeiter liegen Ihnen am Herzen, und Sie wünschen sich kompetente Beratung zum Thema psychische Gefährdung in Ihrem Unternehmen?

Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz können zu Erkrankungen und schlechter Arbeitsqualität führen. Ihre Prävention ist wichtig, um das Wohlergehen der Mitarbeitenden zu erhalten und zu fördern. Arbeitgeber sollten das Arbeitsumfeld positiv gestalten, um psychische Belastungen zu reduzieren.

In der Fehlzeitenstatistik belegen psychische Erkrankungen mittlerweile den ersten Platz. Ihre Prävention ist daher auch aus wirtschaftlicher Sicht wichtig, da psychische Erkrankungen hohe Kosten für Arbeitgeber verursachen können. Arbeitgeber sollten das Arbeitsumfeld verbessern und Maßnahmen ergreifen, um psychische Belastungen zu reduzieren. Der Gesetzgeber hat zu diesem Zweck die Verpflichtung zur regelmäßigen psychischen Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verankert.

Telemedizin

Die Nachfrage nach telemedizinischen Leistungen steigt nachhaltig an. Wir bieten Ihnen eine komfortable Beratung per Telefon oder Videochat zu Impfungen, Reisemedizin, Mutterschutz, Vorsorge und anderen arbeitsmedizinischen Themen. Die Telemedizin ist mit der Musterberufsordnung für Ärzte vereinbar und stellt somit ein weiteres Tool in unserem stetig wachsenden Instrumentarium ein. Die Telemedizin spart darüber hinaus bares Geld und kann, sofern sie richtig eingesetzt wird, Ihrem Unternehmen echten Mehrwert schaffen!

Warum ist Telemedizin so wichtig? 

Telemedizin ist ein digitales Instrument zur Erleichterung der Arzt-Patienten-Interaktion. Die örtliche Unabhängigkeit erlaubt eine große Flexibilität hinsichtlich der Planung und Durchführung der betriebsärztlichen Sprechstunde. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Bereitstellung von Diagnose, Therapie, Rehabilitation und allgemeiner ärztlicher Beratung. Telemedizin kann in nahezu allen medizinischen Fachgebiete angewendet werden. Sie kann den persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient jedoch nicht vollständig ersetzen. 

Wir bieten 

Unsere Betriebsärzte sind über unsere Videosprechstunde schnell und unkompliziert erreichbar. Sie können Ihre Betreuungsstunden effizient nutzen, da keine Anreise für Mitarbeitenden oder Ärzte erforderlich ist. Fachkräfte für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit können ebenfalls digital an ASA-Sitzungen teilnehmen. Unser arbeitspsychologisches Angebot wird ebenfalls digital angeboten, um Mitarbeiter über psychische Gesundheit und Prävention psychischer Krankheiten zu informieren. Sie können wählen zwischen persönlichen Konsultationen in unserer Praxis, vor Ort in Ihrem Betrieb sowie telemedizinischen Online-Beratungen. Unsere Betriebsärzte besprechen gerne alle relevanten Themen mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern unter ärztlicher Schweigepflicht.

Ein wichtiger Faktor zeigt sich, das durch die telemedizinische Beratung Ihre arbeitsmedizinische Betreuung individuell gestaltet wird. Ihre Mitarbeiter können im Voraus ihre Fragen vorbereiten, was die Effizienz der Beratung erhöht.

Die Vorteile 

Beratungsspektrum 

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein sozialgesetzlich vorgeschriebenes Instrument zur Vermeidung chronischer Arbeitsunfähigkeit. Das BEM steht allen Mitarbeitenden mit mehr als 30 Krankheitstagen im Jahr laut SGB VII zu und unterstützt deren berufliche Wiedereingliederung. Die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure kann auch die Beratung durch den Betriebsarzt beinhalten. Dies macht gerade in diffizilen Fällen Sinn. Eine betriebsärztliches Erstgespräch ist insbesondere sinnvoll, um das Vertrauen der Mitarbeitenden in das BEM und den zugrunde liegenden Datenschutz, sowie die ärztliche Schweigepflicht, zu stärken.

Liegt eine betriebsärztliche Einschätzung vor, so werden individuelle Lösungen erarbeitet, um den Arbeitsplatz entsprechend der gesundheitlichen Anforderungen der Mitarbeitenden anzupassen. Unter Wahrung des Datenschutzes kann das BEM Ursache der Arbeitsunfähigkeit näher eingrenzen, fortbestehende Gefährdungen am Arbeitsplatz in die Analyse einbeziehen und – das ist ganz wichtig – die Fähigkeiten des Mitarbeiters individuell gewichten.

 Die möglichen Maßnahmen, welche aus einem  BEM resultieren können, sind vielfältig und ihre Wirksamkeit wird im weiteren Verlauf überprüft. Gestaltet sich eine Wiedereingliederung erfolgreich, so profitiert nicht nur der betroffene Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin, sondern das gesamte Unternehmen nachhaltig.

Das Hamburger Modell

Das Hamburger Modell ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, das in Deutschland angeendet wird. Es ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren, um sich beispielsweise um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, während der Arbeitgeber einen Teil des entgangenen Gehalts übernimmt. basiert auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ermöglicht eine temporäre Teilzeitarbeit.
Der Arbeitnehmer reduziert seine Arbeitszeit, während der Arbeitgeber einen Teil des Lohnausfalls als Lohnkostenzuschuss übernimmt. Dadurch können Arbeitnehmer ihre privaten Verpflichtungen erfüllen, ohne ihre Beschäftigung vollständig aufgeben zu müssen. Dieses Modell bietet eine gewisse Flexibilität und eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer erhalten die Möglichkeit, ihre Work-Life-Balance zu verbessern und weiterhin berufstätig zu sein, während die Arbeitgeber hochqualifizierte Mitarbeiter halten und deren Know-how nutzen können.
Das Hamburger Modell kann sowohl in Krisensituationen als auch bei längerfristigen familiären Verpflichtungen eingesetzt werden. Es ist ein gutes Beispiel für eine arbeitnehmerfreundliche Maßnahme, die dazu beiträgt, den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht zu werden und gleichzeitig die betrieblichen Anforderungen zu erfüllen. Es ist wichtig anzumerken, dass das Hamburger Modell nicht in allen Unternehmen oder Branchen verfügbar ist und dass die genauen Modalitäten der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell festgelegt werden müssen.
Insgesamt bietet das Hamburger Modell eine flexible Lösung für Arbeitnehmer, die vorübergehend ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, um persönlichen Verpflichtungen nachzukommen, während der Arbeitgeber sie weiterhin unterstützt. Es ist eine Möglichkeit, die Work-Life-Balance zu verbessern und eine Win-Win-Situation für beide Seiten zu schaffen.

Ärztliche Gutachten

Erstzulassung

Sehtest
Audiometrie (Hörtest)
Leistungs-und Reaktionstest
Ärztliche Untersuchung

Verlängerung FeV

Sehtest
Audiometrie (Hörtest)
Ab dem 60. Lebensjahr: Reaktionstest
Ärztliche Untersuchung

Sportbootführerschein (Ärztlicher Aspekt)

Untersuchungsinhalte

Sehtest
Ärztliche Untersuchung

Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung nach DGAUM

Offshore-Windenergieanlagen und Umspannplattformen auf hoher See stellen ein besonderesArbeitsumfeld dar. Eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit auf Offshore-Plattformen ist die Einhaltung strenger Tauglichkeitsuntersuchungsrichtlinien gemäß der DGAUM-Leitlinie. 

Arbeitnehmer einer Offshore-Plattformen müssen vorab von einem Arzt auf ihre Tauglichkeit geprüft werden. Die teils extremen Arbeitsbedingungen, körperlichen Belastungen und Gefahren auf hoher See erfordern einen einwandfreien gesundheitlichen Zustand. Daher ist auch eine regelmäßige Wiederholung der Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung auch alle zwei Jahre obligatorisch.

Untersuchungsinhalte

Ärztliche Anamnese (inkl. BMI Messung, psychische und physische Erkrankungsabfrage, Impfschutzberatung, Abfrage Medikamentenstatus)

Körperliche Untersuchung inkl. Basisneurologischem Assessment

Urinprobe

Body Mass Index (BMI)

Ruhe- und Belastungs- EKG

Infektionskrankheiten

Ggf. Drogenscreening

Blutentnahme (Blutbild, klinische Chemie) 

Hör- und Sehtest

Spirometrie („Lungenfunktionstest“)

Ggfs. Können nach ärztlichem Ermessen weitere Untersuchungsinhalte erforderlich sein-

Sporttauglichkeit

Untersuchungsinhalte

Sehtest
Laktattest
Blutbilder
Ärztliche Untersuchung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig, mindestens aber alle drei Jahre durchgeführt werden. Die spezifischen Inhalte der Vorsorge sind abhängig von der Art der Tätigkeit und werden durch die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung geregelt (ArbMedVV). Die Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll. Erstens ist sie für die Gesundheit der Mitarbeitenden entscheidend, da sie zur Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen ganz wesentlich beiträgt. Zweitens ist sie ein unverzichtbarer Baustein bei der Feststellung von Berufskrankheiten. Sie erlaubt drittens wichtige Aufschlüsse zu geeigneten Maßnahmen,

um gesundheitlichen Problemen vorzubeugen und/oder diese zu verringern, z.B. durch

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Wahrnehmung der Unfallverhütung
  • Vorstellung eines erkrankten Mitarbeiters beim Spezialisten, um eine Therapie zu erhalten

Insgesamt leiste arbeitsmedizinische Vorsorge einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer gesunden Arbeitsumgebung und zur Förderung des Wohlbefindens Ihrer Mitarbeitenden.

Grundbetreuung

Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung nach DGUV-Vorschrift 2 beinhaltet alle Facetten der regelmäßig anstehenden Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Betrieb. Hierunter fallen u.a. die Teilnahme an Arbeitssicherheitsausschüssen (ASA), Betriebsbegehungen, Unterstützung bei Planung, Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung, Information und Aufklärung von Mitarbeitenden, Beratung oder Durchführung von Unterweisungen nach TRBA und GefStoffV, Schichtplangestaltung, Hygiene und Hautschutz, Alleinarbeit, Wirksamkeitskontrolle, Fortführung, u.v.m

Ziel ist es, eine gesunde Arbeitsumgebung und Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Gesundheit der Belegschaft langfristig zu erhalten. Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, je nach Gefährdungskategorie (Gruppe 1-3) ein Mindestkontingent an betriebsärztlicher Betreuung gemäß DGUV-Vorschrift 2 anzubieten. Das rechnerische Minimum sind jährlich 12 Minuten pro Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin z.B. in Verwaltungsbetrieben ohne wesentlich erhöhtes Gefährdungspotential. In Betrieben mit höherer Risikoklasse (Gruppe 1 oder 2) benötigen Sie höhere Zeiten.

In der Grundbetreuung enthaltene Dienstleitungen

  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) und Begehungen
  • Beurteilung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen für die Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei Planung, Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
  • Individuelle, bedarfs- und anlassorientierte arbeitsmedizinische und arbeitsschutztechnische Beratung (auf Anfrage)
  • Einzelberatung von Mitarbeitenden („Betriebsarzt-Sprechstunde“)
  • Bedarfsplanung und Auswertung der arbeitsmedizinischen Angebots- und Pflichtvorsorge, sowie b.B. Verfassung eines Jahresberichts
  • Beratung beim Thema Schwangerschaft nach (MuSchG)
  • Spezifische Mitarbeiterschulung z.B. im Bereich infektiöse Erreger, Hautschutzplan oder chemische Gefahrstoffe