Von G20 bis G37: Warum die arbeitsmedizinische Vorsorge die alten G-Untersuchungen ablöst

Wer schon länger im Arbeitsschutz unterwegs ist, kennt sie noch: die berühmten „G-Untersuchungen“. Jahrzehntelang galten die G-Sätze wie ein Rezeptbuch für alle Gesundheitsfragen im Betrieb. Doch Rezepte ändern sich – heute heißt es: „Goodbye G-Untersuchung, hallo moderne Vorsorge!“

Warum sich vieles geändert hat

Seit 2008 steht nicht mehr die klassische „Untersuchung“ im Mittelpunkt, sondern die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Mit ihr hat der Gesetzgeber klar gemacht: Es geht um Beratung, Prävention und partnerschaftliche Begleitung – nicht um Pflichtuntersuchungen nach Checkliste.

Die neuen DGUV-Empfehlungen greifen diesen Ansatz auf und haben die alten G-Nummern als verbindliche Grundlage abgelöst. Statt kryptischer Kürzel gibt es nun klar benannte Vorsorgeanlässe, die sich direkt an der betrieblichen Realität orientieren.

Was das für mittelständische Unternehmen bedeutet

Für viele Betriebe klingt das erst einmal nach Formalitäten, ist aber eine große Chance. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist heute ein Werkzeug, um Risiken frühzeitig zu erkennen, Mitarbeitende individuell zu beraten und Arbeitsplätze gesund zu gestalten. Untersuchungen können Teil davon sein, müssen es aber nicht – entscheidend ist das Gespräch: freiwillig, vertraulich und auf Augenhöhe.

Pflichtvorsorge bleibt Pflicht, etwa bei Arbeiten mit bestimmten Gefahrstoffen oder hoher Lärmbelastung.

Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber aktiv anbieten, wenn Tätigkeiten gesundheitlich belastend sein können (z. B. bei überwiegender Bildschirmarbeit).

Wunschvorsorge dürfen Beschäftigte jederzeit einfordern, auch ohne konkreten Anlass.

Häufige Vorsorgeanlässe – gesucht, gefragt, relevant

Hier finden Sie einige Beispiele für arbeitsmedizinischen Vorsorgen, die mittelständische Unternehmen besonders oft betreffen. Die alten G-Nummern dienen zwar vielen Betrieben weiterhin als Orientierung – rechtlich maßgeblich sind jedoch die heutigen Bezeichnungen nach ArbMedVV.

Lärmvorsorge (früher G20)

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) oder einem Spitzenschallpegel von 135 dB(C) muss der Arbeitgeber eine Angebotsvorsorge anbieten. Steigen die Werte auf 85 dB(A) bzw. 137 dB(C), wird eine Pflichtvorsorge fällig. Der Betriebsarzt berät zunächst zu wirksamem Gehörschutz, bewertet die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und führt – mit Einwilligung der Beschäftigten – eine Audiometrie (Hörtest) durch.

Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (früher G37)

Für alle, die überwiegend an Bildschirmarbeitsplätzen tätig sind, ist eine Angebotsvorsorge vorgeschrieben. Im Mittelpunkt steht die ärztliche Beratung: Der Betriebsarzt bespricht Sehkomfort, Beleuchtung, Sitz- und Blickhaltung sowie Pausengestaltung und gibt konkrete Tipps für ergonomisches Arbeiten.

Wird bei der freiwilligen Sehprüfung festgestellt, dass eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, stellt der Betriebsarzt eine Bescheinigung aus. Der Arbeitgeber muss diese Brille als persönliches Arbeitsmittel bereitstellen oder bezuschussen.

Gefährdungen der Haut (früher G24)

Pflichtvorsorge bei regelmäßigem Kontakt mit stark hautschädigenden Stoffen wie Lösemitteln, Ölen oder Zement, Angebotsvorsorge unter anderem bei möglichem Umgang. Ziel ist es, Hauterkrankungen und Allergien frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen.

Schweißrauche und Metallstäube (früher G39)

Pflichtvorsorge für Beschäftigte, die regelmäßig schweißen oder mit metallischen Rauchen arbeiten. Die Vorsorge konzentriert sich auf Lunge und Kreislauf und schließt Beratung zu Absaugung, Atemschutz und Arbeitsorganisation ein.

Atemschutz (früher G26)

Pflichtvorsorge bei der Arbeit mit schweren Atemschutzgeräten wie Pressluftatmern, Angebotsvorsorge für leichtere Filtermasken. Im Vordergrund stehen Lungenfunktion, Herz-Kreislauf-Belastbarkeit und die individuelle Eignung für den Maskeneinsatz.

Isocyanate und krebserzeugende Gefahrstoffe (früher G23 u. a.)

Pflichtvorsorge bei nachgewiesener oder wahrscheinlicher Exposition gegenüber krebserzeugenden oder hochgiftigen Stoffen. Der Betriebsarzt bietet eine gezielte Beratung zu Schutzmaßnahmen und führt – sofern sinnvoll – spezielle Laboruntersuchungen durch.

Infektionsgefährdung (früher G42)

Vorsorge bei Tätigkeiten mit Kontakt zu Infektionserregern – etwa in medizinischen Einrichtungen, Laboren, Abfallwirtschaft oder Tierhaltung. Ziel dieser Vorsorge ist es unter anderem, den Impfstatus zu prüfen, fehlende Impfungen – etwa gegen Hepatitis B – anzubieten und Beschäftigte über Hygienemaßnahmen und persönlichen Schutz zu beraten, um berufsbedingte Infektionskrankheiten frühzeitig zu verhindern.

Und was ist eigentlich mit der bekannten G25?

Die frühere G25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten – etwa für Gabelstapler- oder Kranfahrer – war nie Teil der ArbMedVV. Sie ist eine Eignungsuntersuchung, keine Vorsorge.

Heute heißt sie offiziell E FSÜ (Eignung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) und wird von vielen Unternehmen aus Sicherheits- und Haftungsgründen weiterhin eingesetzt, etwa vor dem Einsatz von Flurförderzeugen. Wichtig: Diese Untersuchung prüft die Tauglichkeit, nicht die Vorsorge – ein rechtlicher Unterschied, den Unternehmen kennen sollten.

Was wir bei Gany.MED daraus machen

Wir Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bei Gany.MED sehen die ArbMedVV slwie die neuen DGUV-Empfehlungen als Einladung, Arbeitsmedizin neu zu denken. In unserer täglichen Betreuung geht es längst nicht mehr um starre Untersuchungsprogramme.

Wir sitzen mit Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Beschäftigten an einem Tisch, analysieren die Gefährdungsbeurteilungen und gestalten Vorsorgeprozesse, die wirklich passen – von der lauten Produktionshalle über das Logistiklager bis zum Homeoffice.

Beratung steht immer an erster Stelle. Wir hören zu, besprechen Arbeitsabläufe, betrachten individuelle Belastungen und entscheiden dann gemeinsam, ob eine medizinische Untersuchung sinnvoll ist. Alles geschieht freiwillig, vertraulich und mit klarer Schweigepflicht. Nur so entsteht Vertrauen – und das ist die Basis für echte Prävention.

Humor am Rande

Manche langjährige Beschäftigte fragen noch heute: „Wann steht eigentlich wieder meine G 20 an?“ – als wäre sie ein TÜV-Termin fürs Personal. Unsere Antwort: „Es gibt jetzt etwas Besseres – eine betriebsärztliche Beratung, die Ihnen wirklich weiterhilft.“ Oft sorgt das für ein Schmunzeln, manchmal auch für erleichtertes Aufatmen.

Ihr nächster Schritt

Überprüfen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung: Stehen dort vielleicht noch alte G-Bezeichnungen? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt für ein Update. Nutzen Sie dieArbMedVV sowie die aktuellen DGUV-Empfehlungen, um Vorsorgeprozesse klar und verständlich zu gestalten – am besten gemeinsam mit erfahrenen Betriebsärztinnen und Betriebsärzten.

Sprechen Sie jetzt mit den Betriebsärztinnen und Ärzten von Gany.MED.

Wir begleiten Ihr Unternehmen von der Gefährdungsbeurteilung bis zur modernen arbeitsmedizinischen Vorsorge – praxisnah, verständlich und immer vertraulich. So bleibt Ihr Team gesund und Ihr Betrieb zukunftsfähig.

Holen Sie sich Ihr unverbindliches Angebot

Alternativ können Sie auch eine Anfrage per E-Mail an vertrieb@ganymed-gmbh.com senden

Dr. Hajar Bouchabchoub

Frau Dr. Bouchabchoub schloss das Studium der Humanmedizin erfolgreich an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ab und war hiernach als Assistenzärztin in zwei Krankenhäusern, darunter einem Haus der Maximalversorgung, in und um Frankfurt am Main tätig.
Im Jahr 2021 schloss Frau Dr. Bouchabchoub ihre Promotion zum Thema „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ in der Arbeitsmedizin ab und wurde durch ein Stipendium des Aktionsbündnisses Arbeitsmedizin gefördert.
Seit 2022 befindet sich Frau Dr. Bouchabchoub in der Weiterbildung zur Fachärztin für Arbeitsmedizin. Ihr beruflicher Werdegang vereint damit eine fundierte medizinische Ausbildung mit einer Spezialisierung auf die vielfältigen Aspekte der Arbeitsmedizin.

Dr.med. Kahlid Salim

Dr. Kahlid Salim ist ein erfahrener Facharzt für Arbeitsmedizin und leitender Arzt der Gany.MED GmbH. In seiner aktuellen Funktion verantwortet er die umfassende betriebsärztliche Betreuung mittelständischer und internationaler Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Zudem ist er als Weiterbildungsbefugter für die Qualifizierung von Fachärzt:innen im Bereich der Arbeitsmedizin zuständig.

Neben seinen leitenden Aufgaben liegen seine Schwerpunkte in der arbeitsmedizinischen Beratung, der Entwicklung und Umsetzung präventivmedizinischer Konzepte sowie in der strategischen Begleitung von Unternehmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Er verfügt über langjährige Erfahrung in der arbeitsmedizinischen Betreuung – unter anderem von Industriebetrieben, Logistikunternehmen, Dienstleistungsunternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Seine interkulturelle Kompetenz, verhandlungssicheren Englischkenntnisse sowie seine wissenschaftliche Publikationserfahrung ergänzen sein Profil. Dr. Salim steht für eine praxisorientierte und lösungsfokussierte Arbeitsweise mit einem hohen Anspruch an medizinische Qualität und nachhaltige Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz.

Sein Ziel ist es, Unternehmen und ihre Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken und eine moderne Arbeitsmedizin zu gestalten, die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit langfristig fördert.

Dr. med. Wolf Peter Otto
Mit über 35 Jahren Erfahrung in der Allgemein-, Sozial- und Arbeitsmedizin verfügt Dr. med. Otto über umfangreiches Fachwissen und fundierte Kenntnisse. Als Gründer und Leiter der MVZ Marsberg GmbH bringt er eine langjährige Erfahrung mit und ist aufgrund seines vielseitigen Fachwissens in der Lage, Patienten ganzheitlich zu betreuen und medizinische Herausforderungen fundiert zu bewerten. Darüber hinaus verfügt er über mehrere Jahre Erfahrung als Gutachter der LVA (Landesversicherungsanstalt), was ein tiefgreifendes Verständnis für die Bewertung von medizinischen Sachverhalten gewährleistet. Zudem ist er berechtigt, Unterweisungen im Bereich des IFS-Gesetzes (Integriertes Fachkräfte-System) durchzuführen.

Eine stabile psychische Verfassung am Arbeitsplatz führt automatisch zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung, was wiederum die Produktivität und die Qualität der Arbeit verbessert. Aus diesem Grund ist die Berücksichtigung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz für Arbeitgeber von zentraler Bedeutung und sollte auch von den Mitarbeitern selbst aktiv in Anspruch genommen werden.

Um sicherzustellen, dass eventuelle Folgeschäden der täglichen Arbeits rechtzeitig erkannt werden, wird arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt. Hierbei werden die Gesundheit und Belastbarkeit der Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen untersucht. Dies trägt dazu bei, eventuelle Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen einzuleiten, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Um allen Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, wird der Arbeitsplatz auf mögliche medizinische Gefährdungen überprüft und die Erkenntnisee in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten. Diese beinhaltet die Arbeitsplatzanalyse des Arbeitsmediziners und der Fachsicherheitskraft.

Psychische Gefährdung am Arbeitsplatz

Ihre Mitarbeiter liegen Ihnen am Herzen, und Sie wünschen sich kompetente Beratung zum Thema psychische Gefährdung in Ihrem Unternehmen?

Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz können zu Erkrankungen und schlechter Arbeitsqualität führen. Ihre Prävention ist wichtig, um das Wohlergehen der Mitarbeitenden zu erhalten und zu fördern. Arbeitgeber sollten das Arbeitsumfeld positiv gestalten, um psychische Belastungen zu reduzieren.

In der Fehlzeitenstatistik belegen psychische Erkrankungen mittlerweile den ersten Platz. Ihre Prävention ist daher auch aus wirtschaftlicher Sicht wichtig, da psychische Erkrankungen hohe Kosten für Arbeitgeber verursachen können. Arbeitgeber sollten das Arbeitsumfeld verbessern und Maßnahmen ergreifen, um psychische Belastungen zu reduzieren. Der Gesetzgeber hat zu diesem Zweck die Verpflichtung zur regelmäßigen psychischen Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verankert.

Telemedizin

Die Nachfrage nach telemedizinischen Leistungen steigt nachhaltig an. Wir bieten Ihnen eine komfortable Beratung per Telefon oder Videochat zu Impfungen, Reisemedizin, Mutterschutz, Vorsorge und anderen arbeitsmedizinischen Themen. Die Telemedizin ist mit der Musterberufsordnung für Ärzte vereinbar und stellt somit ein weiteres Tool in unserem stetig wachsenden Instrumentarium ein. Die Telemedizin spart darüber hinaus bares Geld und kann, sofern sie richtig eingesetzt wird, Ihrem Unternehmen echten Mehrwert schaffen!

Warum ist Telemedizin so wichtig? 

Telemedizin ist ein digitales Instrument zur Erleichterung der Arzt-Patienten-Interaktion. Die örtliche Unabhängigkeit erlaubt eine große Flexibilität hinsichtlich der Planung und Durchführung der betriebsärztlichen Sprechstunde. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Bereitstellung von Diagnose, Therapie, Rehabilitation und allgemeiner ärztlicher Beratung. Telemedizin kann in nahezu allen medizinischen Fachgebiete angewendet werden. Sie kann den persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient jedoch nicht vollständig ersetzen. 

Wir bieten 

Unsere Betriebsärzte sind über unsere Videosprechstunde schnell und unkompliziert erreichbar. Sie können Ihre Betreuungsstunden effizient nutzen, da keine Anreise für Mitarbeitenden oder Ärzte erforderlich ist. Fachkräfte für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit können ebenfalls digital an ASA-Sitzungen teilnehmen. Unser arbeitspsychologisches Angebot wird ebenfalls digital angeboten, um Mitarbeiter über psychische Gesundheit und Prävention psychischer Krankheiten zu informieren. Sie können wählen zwischen persönlichen Konsultationen in unserer Praxis, vor Ort in Ihrem Betrieb sowie telemedizinischen Online-Beratungen. Unsere Betriebsärzte besprechen gerne alle relevanten Themen mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern unter ärztlicher Schweigepflicht.

Ein wichtiger Faktor zeigt sich, das durch die telemedizinische Beratung Ihre arbeitsmedizinische Betreuung individuell gestaltet wird. Ihre Mitarbeiter können im Voraus ihre Fragen vorbereiten, was die Effizienz der Beratung erhöht.

Die Vorteile 

Beratungsspektrum 

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein sozialgesetzlich vorgeschriebenes Instrument zur Vermeidung chronischer Arbeitsunfähigkeit. Das BEM steht allen Mitarbeitenden mit mehr als 30 Krankheitstagen im Jahr laut SGB VII zu und unterstützt deren berufliche Wiedereingliederung. Die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure kann auch die Beratung durch den Betriebsarzt beinhalten. Dies macht gerade in diffizilen Fällen Sinn. Eine betriebsärztliches Erstgespräch ist insbesondere sinnvoll, um das Vertrauen der Mitarbeitenden in das BEM und den zugrunde liegenden Datenschutz, sowie die ärztliche Schweigepflicht, zu stärken.

Liegt eine betriebsärztliche Einschätzung vor, so werden individuelle Lösungen erarbeitet, um den Arbeitsplatz entsprechend der gesundheitlichen Anforderungen der Mitarbeitenden anzupassen. Unter Wahrung des Datenschutzes kann das BEM Ursache der Arbeitsunfähigkeit näher eingrenzen, fortbestehende Gefährdungen am Arbeitsplatz in die Analyse einbeziehen und – das ist ganz wichtig – die Fähigkeiten des Mitarbeiters individuell gewichten.

 Die möglichen Maßnahmen, welche aus einem  BEM resultieren können, sind vielfältig und ihre Wirksamkeit wird im weiteren Verlauf überprüft. Gestaltet sich eine Wiedereingliederung erfolgreich, so profitiert nicht nur der betroffene Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin, sondern das gesamte Unternehmen nachhaltig.

Das Hamburger Modell

Das Hamburger Modell ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, das in Deutschland angeendet wird. Es ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren, um sich beispielsweise um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, während der Arbeitgeber einen Teil des entgangenen Gehalts übernimmt. basiert auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ermöglicht eine temporäre Teilzeitarbeit.
Der Arbeitnehmer reduziert seine Arbeitszeit, während der Arbeitgeber einen Teil des Lohnausfalls als Lohnkostenzuschuss übernimmt. Dadurch können Arbeitnehmer ihre privaten Verpflichtungen erfüllen, ohne ihre Beschäftigung vollständig aufgeben zu müssen. Dieses Modell bietet eine gewisse Flexibilität und eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer erhalten die Möglichkeit, ihre Work-Life-Balance zu verbessern und weiterhin berufstätig zu sein, während die Arbeitgeber hochqualifizierte Mitarbeiter halten und deren Know-how nutzen können.
Das Hamburger Modell kann sowohl in Krisensituationen als auch bei längerfristigen familiären Verpflichtungen eingesetzt werden. Es ist ein gutes Beispiel für eine arbeitnehmerfreundliche Maßnahme, die dazu beiträgt, den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht zu werden und gleichzeitig die betrieblichen Anforderungen zu erfüllen. Es ist wichtig anzumerken, dass das Hamburger Modell nicht in allen Unternehmen oder Branchen verfügbar ist und dass die genauen Modalitäten der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell festgelegt werden müssen.
Insgesamt bietet das Hamburger Modell eine flexible Lösung für Arbeitnehmer, die vorübergehend ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, um persönlichen Verpflichtungen nachzukommen, während der Arbeitgeber sie weiterhin unterstützt. Es ist eine Möglichkeit, die Work-Life-Balance zu verbessern und eine Win-Win-Situation für beide Seiten zu schaffen.

Ärztliche Gutachten

Erstzulassung

Sehtest
Audiometrie (Hörtest)
Leistungs-und Reaktionstest
Ärztliche Untersuchung

Verlängerung FeV

Sehtest
Audiometrie (Hörtest)
Ab dem 60. Lebensjahr: Reaktionstest
Ärztliche Untersuchung

Sportbootführerschein (Ärztlicher Aspekt)

Untersuchungsinhalte

Sehtest
Ärztliche Untersuchung

Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung nach DGAUM

Offshore-Windenergieanlagen und Umspannplattformen auf hoher See stellen ein besonderesArbeitsumfeld dar. Eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit auf Offshore-Plattformen ist die Einhaltung strenger Tauglichkeitsuntersuchungsrichtlinien gemäß der DGAUM-Leitlinie. 

Arbeitnehmer einer Offshore-Plattformen müssen vorab von einem Arzt auf ihre Tauglichkeit geprüft werden. Die teils extremen Arbeitsbedingungen, körperlichen Belastungen und Gefahren auf hoher See erfordern einen einwandfreien gesundheitlichen Zustand. Daher ist auch eine regelmäßige Wiederholung der Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung auch alle zwei Jahre obligatorisch.

Untersuchungsinhalte

Ärztliche Anamnese (inkl. BMI Messung, psychische und physische Erkrankungsabfrage, Impfschutzberatung, Abfrage Medikamentenstatus)

Körperliche Untersuchung inkl. Basisneurologischem Assessment

Urinprobe

Body Mass Index (BMI)

Ruhe- und Belastungs- EKG

Infektionskrankheiten

Ggf. Drogenscreening

Blutentnahme (Blutbild, klinische Chemie) 

Hör- und Sehtest

Spirometrie („Lungenfunktionstest“)

Ggfs. Können nach ärztlichem Ermessen weitere Untersuchungsinhalte erforderlich sein-

Sporttauglichkeit

Untersuchungsinhalte

Sehtest
Laktattest
Blutbilder
Ärztliche Untersuchung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig, mindestens aber alle drei Jahre durchgeführt werden. Die spezifischen Inhalte der Vorsorge sind abhängig von der Art der Tätigkeit und werden durch die arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung geregelt (ArbMedVV). Die Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll. Erstens ist sie für die Gesundheit der Mitarbeitenden entscheidend, da sie zur Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen ganz wesentlich beiträgt. Zweitens ist sie ein unverzichtbarer Baustein bei der Feststellung von Berufskrankheiten. Sie erlaubt drittens wichtige Aufschlüsse zu geeigneten Maßnahmen,

um gesundheitlichen Problemen vorzubeugen und/oder diese zu verringern, z.B. durch

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Wahrnehmung der Unfallverhütung
  • Vorstellung eines erkrankten Mitarbeiters beim Spezialisten, um eine Therapie zu erhalten

Insgesamt leiste arbeitsmedizinische Vorsorge einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer gesunden Arbeitsumgebung und zur Förderung des Wohlbefindens Ihrer Mitarbeitenden.

Grundbetreuung

Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung nach DGUV-Vorschrift 2 beinhaltet alle Facetten der regelmäßig anstehenden Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Betrieb. Hierunter fallen u.a. die Teilnahme an Arbeitssicherheitsausschüssen (ASA), Betriebsbegehungen, Unterstützung bei Planung, Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung, Information und Aufklärung von Mitarbeitenden, Beratung oder Durchführung von Unterweisungen nach TRBA und GefStoffV, Schichtplangestaltung, Hygiene und Hautschutz, Alleinarbeit, Wirksamkeitskontrolle, Fortführung, u.v.m

Ziel ist es, eine gesunde Arbeitsumgebung und Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Gesundheit der Belegschaft langfristig zu erhalten. Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, je nach Gefährdungskategorie (Gruppe 1-3) ein Mindestkontingent an betriebsärztlicher Betreuung gemäß DGUV-Vorschrift 2 anzubieten. Das rechnerische Minimum sind jährlich 12 Minuten pro Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin z.B. in Verwaltungsbetrieben ohne wesentlich erhöhtes Gefährdungspotential. In Betrieben mit höherer Risikoklasse (Gruppe 1 oder 2) benötigen Sie höhere Zeiten.

In der Grundbetreuung enthaltene Dienstleitungen

  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) und Begehungen
  • Beurteilung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen für die Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei Planung, Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
  • Individuelle, bedarfs- und anlassorientierte arbeitsmedizinische und arbeitsschutztechnische Beratung (auf Anfrage)
  • Einzelberatung von Mitarbeitenden („Betriebsarzt-Sprechstunde“)
  • Bedarfsplanung und Auswertung der arbeitsmedizinischen Angebots- und Pflichtvorsorge, sowie b.B. Verfassung eines Jahresberichts
  • Beratung beim Thema Schwangerschaft nach (MuSchG)
  • Spezifische Mitarbeiterschulung z.B. im Bereich infektiöse Erreger, Hautschutzplan oder chemische Gefahrstoffe