Neulich saß mir ein erfahrener Mitarbeiter gegenüber – 63 Jahre alt, seit über 40 Jahren im Betrieb. Er lächelte und sagte:
„Ich kann die Maschine blind bedienen – aber meine Augen brauchen jetzt manchmal eine Pause.“
Dieser Satz hat mich sehr berührt. Denn er zeigt genau, worum es geht: Erfahrung, Wissen und Verantwortung bleiben unbezahlbar – aber Körper und Sinne verändern sich mit der Zeit. Arbeitsmedizin heißt, diese Entwicklung zu begleiten, nicht zu bewerten.
Erfahrung als Stärke – Gesundheit als Grundlage
In vielen mittelständischen Betrieben sind ältere Beschäftigte das Herzstück des Teams. Sie bringen Routine, Qualitätsbewusstsein und Ruhe in hektische Abläufe. Gleichzeitig verändert sich die Belastbarkeit im Laufe der Jahre: das Sehvermögen lässt etwas nach, die Regeneration dauert länger, manche Tätigkeiten strengen körperlich stärker an.
Das ist kein Nachteil – im Gegenteil: Mit gezielter arbeitsmedizinischer Vorsorgesowie betriebsärztlicher Expertise lassen sich Leistungsfähigkeit, Motivation und Gesundheit langfristig erhalten.
Als Betriebsarzt sehe ich in der Praxis immer wieder, wie schon kleine Veränderungen große Wirkung zeigen: bessere Beleuchtung für Mitarbeitende mit nachlassender Sehkraft, höhenverstellbare Arbeitsplätze, ein paar Minuten zusätzliche Erholung oder ergonomische Hilfsmittel beim Heben und Tragen. Das Ergebnis: weniger Beschwerden, mehr Energie und ein stabileres Betriebsklima.
Arbeitsmedizinische Vorsorge – sinnvoll genutzt
Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bietet Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit, altersbedingte Veränderungen zu berücksichtigen, ohne sie als Einschränkung zu betrachten. Sie hilft, Belastungen frühzeitig zu erkennen, individuelle Stärken zu fördern und Arbeitsplätze so zu gestalten, dass erfahrene Beschäftigte langfristig gesund, motiviert und leistungsfähig bleiben.
In der Praxis zeigt sich das sehr konkret: Eine erfahrene Fachkraft hört die Warnsignale einer Maschine nicht mehr so klar wie früher – hier unterstützt die oder der Betriebsarzt im Rahmen der Lärmvorsorge (früher G20) mit Beratung zu Gehörschutz und technischen Lärmminderungsmaßnahmen. Eine langjährige Person im Büro klagt über trockene Augen und Kopfschmerzen nach langen Tagen am Monitor – im Rahmen der Vorsorge an Bildschirmarbeitsplätzen (früher G37) bespricht die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt Beleuchtung, Pausenrhythmus und Sehkomfort und veranlasst bei Bedarf eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille.
Auch in Bereichen mit regelmäßiger Hautbelastung (früher G24) oder Tätigkeiten unter Atemschutz (früher G26) steht die arbeitsmedizinische Betreuung beratend zur Seite: Frühzeitige Warnzeichen werden erkannt, geeignete Hautschutz- oder Atemschutzmaßnahmen empfohlen und Kreislauf- sowie Lungenbelastungen im Blick behalten.
Ein Beispiel aus meiner Praxis zeigt, wie kleine Veränderungen große Wirkung haben können: In einem Produktionsbetrieb, den ich betreue, meldeten mehrere erfahrene Beschäftigte zunehmende Ermüdung beim Stehen. Nach einer gemeinsamen Begehung wurden höhenverstellbare Tische und Anti-Ermüdungsmatten eingeführt – seither arbeitet das gesamte Team konzentrierter und beschwerdefreier. Genau hier zeigt sich der Wert betriebsärztlicher Begleitung: zuhören, beobachten und gemeinsam Lösungen finden, die im Alltag wirklich entlasten.
Selbst Nacht- und Schichtarbeit bleibt arbeitsmedizinisch bedeutsam. Ältere Beschäftigte reagieren sensibler auf wechselnde Schlafrhythmen und unregelmäßige Mahlzeiten. Hier kann die betriebsärztliche Betreuung mit praxisnahen Empfehlungen zu Ernährung, Pausengestaltung und Erholung unterstützen, damit Energie und Konzentration erhalten bleiben.
Kurz gesagt: Betriebsärztliche Beratung bedeutet, ältere Beschäftigte ganzheitlichzu begleiten – mit Respekt vor ihrer Erfahrung, mit Verständnis für ihre Belastungen und mit konkreter Unterstützung, damit sie ihre Stärke und ihr Wissen im Betrieb noch viele Jahre gesund einbringen können.
Altersgerechte Gefährdungsbeurteilung – mit Augenmaß
Unternehmen müssen keine getrennte Gefährdungsbeurteilung für ältere Beschäftigte erstellen, sollten aber altersbezogene Unterschiede mitdenken: Sehvermögen, Muskelkraft, Reaktionsfähigkeit oder Regenerationszeit. Ziel ist es, Chancengleichheit und Gesundheit zu sichern – nicht, Altersgrenzen zu ziehen.
Erfahrung verdient gute Bedingungen
Erfahrung ist kein Auslaufmodell – sie ist ein Wettbewerbsvorteil. Mit arbeitsmedizinischer Begleitung lassen sich die Voraussetzungen schaffen, damit ältere Mitarbeitende ihr Wissen, ihre Routine und ihre Gelassenheit weiterhin einbringen können – gesund, sicher und motiviert.
Kontaktieren Sie Gany.MED und lassen Sie sich von unseren Betriebsärztinnen und Betriebsärzten persönlich beraten.
Wir unterstützen Sie dabei, Arbeitsplätze altersgerecht zu gestalten, Belastungen frühzeitig zu erkennen und die arbeitsmedizinische Vorsorge als festen, lebendigen Bestandteil Ihres Betriebsalltags zu verankern – praxisnah, vertrauensvoll und mit echtem Verständnis für Menschen, die ihre Erfahrung und Energie Tag für Tag einbringen.