Grundbetreuung

Unser, auf Sie abgestimmter betriebsmedizinischer Dienst deckt die Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und die des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in vollem Umfang ab. Jene Grundbetreuung umfasst eine arbeitsmedizinische, arbeitssicherheitstechnische und arbeitspsychologische Basisbetreuung, welche von uns in unserem Haus und auf Außenterminen durchgeführt wird. 

Verschaffen Sie sich einen Überblick

Diese Tätigkeiten führen wir als Teil der Grundbetreuung für Sie aus:

Betriebsarztservice deckt die durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgesehene Grundbetreuung ab.

So gestaltet sich die Grundbetreuung

Gefährdungsbeurteilung

Eine lückenlose und umfassende Gefährdungsbeurteilung bildet das Fundament, für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen. Dafür unterstützt Sie unser geschultes Praxisteam, bei der Kontrolle und Weiterentwicklung, aber auch bei der Erstellung Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen. Dies umfasst insbesondere auch die psychische Gefährdungsbeurteilung (Psych. GBU), sowie eine Gefährdungsbeurteilung für werdende Mütter, die vom Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und den DGUV-Vorschriften verlangt werden. 

Wir bieten unsere Service mit höchster Qualität und Einhaltung aller Auflagen für Sie an, damit Ihr Unternehmen weiterhin erfolgreich ist. 

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