Betriebliches Eingliederungsmanagment (BEM)

Betriebliches Eingliederungs-managment (BEM)

BEM umfasst das geregelte Verfahren, der Wiedereingliederung von langzeit- und oft auch kurzzeiterkrankten Mitarbeitern. Das übergeordnete Ziel ist es zunächst, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter nach einer längeren Erkrankung wiederherzustellen und zu fördern. Langfristig gilt es, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und somit die Gesundheit der Mitarbeiter auf Dauer zu erhalten. Im Mittelpunkt des Prozesses steht dabei also die Frage, ob generell und wenn ja wie genau organisiert die bisherige Tätigkeit nach der Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat, wieder ausgeführt werden kann.

Beteiligte an einem BEM-Prozess sind bzw. können/sollten sein:

 

Rolle / Funktion / Anmerkungen

Betroffene(r) Beschäftigte(r)

Außer zur Belegung der fortdauernden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit durch entsprechende Bescheinigungen des behandelnden Arztes zu nichts verpflichtet.

Zuständige(r) Vorgesetzte(r)

Ggf. Optimierung aktueller Arbeitsplatz / Schaffung Alternativ-Arbeitsplatz

Betriebsarzt

  • Beurteilung: Beeinträchtigung des Heilungsverlaufs durch den Prozess?
  • Beratung des Betroffenen über verhaltenspräventive Verbesserungsoptionen
  • Beratung des Arbeitgebers/Vorgesetzten über verhältnispräventive Verbesserungsoptionen

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Beratung und Mitwirkung bei verhältnispräventiven Verbesserungs-Maßnahmen durch den Arbeitgeber/Vorgesetzten 

Personalabteilung

Organisatorische und administrative Gesamtsteuerung und -Dokumentation des Prozesses

Vertreter(in) des Betriebsrats / sonstige Vertrauensperson

Ggf. Begleitung auf Wunsch des Betroffenen

Haus- und/oder behandelnde(r) Facharzt / -Ärzte im öffentlichen Gesundheitssystem

  • Bescheinigung der noch weiterbestehenden Arbeitsunfähigkeit *
  • Bescheinigung der grundsätzlichen Wiedereingliederungsfähigkeit, ggf. durch Erstellung eines Wiedereingliederungsplans

* Denn wichtig: der sozialversicherungsrechtliche Status des betroffenen Beschäftigten bleibt dabei solange die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit („krankgeschrieben“), bis wieder im gleichen zeitlichen Umfang gearbeitet werden kann wie vor der Erkrankung. 

Hamburger Modell

Das Hamburger Modell beinhaltet ein Stufenmodell, dass das Zurückkehren von Mitarbeitern nach längerer Krankheit oder schwerem Unfall, so reibungslos und schonend wie möglich verlaufen lässt. Ziel ist es, die Erkrankten schrittweise wieder zurück an den Arbeitsplatz und somit an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Häufig wird das Hamburger Modell als Maßnahme einer vorangegangen Reha- oder Krankheitsbehandlung empfohlen.

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