Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit bildet das zweite Standbein der betriebsmedizinischen Grundbetreuung. Mithilfe unserer Fachkräfte, für Arbeitssicherheit helfen wir Ihnen, arbeitsbedingte Gefahren zu minimieren und somit Ihren Betrieb sicherer zu gestalten.

Argumente für eine konsequente Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit, systematisch konsequent im Unternehmen umgesetzt, bringt eine Vielzahl an Vorteilen: 

Inhalte der Arbeitsschutzbetreuung

Die Betreuung von Unternehmen und deren Mitarbeitern im Arbeitsschutz setzt sich zusammen aus 

  1. der arbeitsmedizinischen Beratung durch einen Betriebsmediziner 
  2. der sicherheitstechnischen Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft)  

Diese beiden Fachkräfte unterstützen die Unternehmen bei allen Planungen und Entscheidungen hinsichtlich der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fragestellungen. 

Rechtsgrundlagen im Rahmen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung

Die Beratung und Betreuung durch Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) wird mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) maßgeblich geregelt. Hierin sind die fachlichen Voraussetzungen und Aufgaben der Beratungsdienstleister im Arbeitsschutz festgelegt.  

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt die wichtigsten Aufgaben des Arbeitgebers, sowie die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern mit Blick auf den Arbeitsschutz fest. Herzstück des Arbeitsschutzes ist eine tragfähige, unverbindliche Regelung der Verantwortung von Arbeitsschutzaufgaben im Unternehmen. Zudem gilt die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Analysewerkzeug und Entscheidungsargument für sämtliche Maßnahmen, welche die Sicherheit und Gesunderhaltung der Mitarbeiter betreffen. 

Die Forderungen des Gesetzgebers im Arbeitsschutzgesetz werden durch eine Reihe an Arbeitsschutzverordnungen differenziert und konkretisiert 

Leistungsübersicht / Unterstützung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Gany.MED GmbH begleiten und unterstützen Ihr Unternehmen in folgenden Aufgaben: 

  • Verteilung von Arbeitsschutzaufgaben in Form von Delegation und Niederschrift in einer sogenannten Verantwortlichkeitsregelung („Pflichtenübertragung“). 
  • Regelmäßige Betriebsbegehung, Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte inklusive erforderlicher Dokumentation. 
  • Umfassende Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. 
  • Zusammenstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisungen auf Basis der Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung. 
  • Informationstransfer, Schulung, Fortbildung und Unterweisung von Mitarbeitern. 
  • Beratung und Unterstützung, bei betrieblichen Havarien wie Unfall oder Brand. Begleitung des Gefahrstoffmanagements inklusive notwendiger Dokumentation.  
  • Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit selbstverständlich für sämtliche weiteren Fragen rund um den Arbeitsschutz zur Verfügung. 

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