Arbeitspsychologie

Die Arbeitspsychologie befasst sich mit den Wechselwirkungen zwischen Arbeitstätigkeit und der menschlichen Psyche. Dabei werden diese analysiert und bewertet, um sie darauf aufbauend möglichst günstig zu gestalten. Unser Fokus liegt hierbei auf Zufriedenheit, Motivation und Leistung Ihrer Mitarbeiter. 

Gesetzliche Regelungen

Arbeitgeber in Deutschland haben vermeidbare Schäden für Arbeitnehmer abzuwehren und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten. Hier wird insbesondere die Fürsorgepflicht (u.a. § 618 BGB) und das Arbeitsschutzgesetz konkretisiert. Das Arbeitsschutzgesetz fordert explizit (u.a. §5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen) die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung.  

Bereits seit 1996 fordert das Arbeitsschutzgesetz, (§§ 5 und 6) die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, die Ableitung geeigneter Maßnahmen, sowie eine entsprechende Dokumentation. Seit 1.1.2014 ist die Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung („Psych. GBU“) Pflicht für Unternehmen und Organisationen.  

Die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Unfallversicherungsträger, haben dazu die Leitlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), zur „psychischen Belastung am Arbeitsplatz“ abgestimmt. Diese regelt die Ziele, Vorgehensweisen und Grundsätze. Die Folge: Im Rahmen der Psych. GBU muss der Arbeitgeber nicht nur die Beurteilung der Gefährdungen im Unternehmen vornehmen und psychische Belastungen erfassen und bewerten, sondern wenn es erforderlich ist auch geeignete Maßnahmen entwickeln, umsetzen und auf ihre Wirksamkeit überprüfen.  

 

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