Die wichtigsten Veränderungen im Arbeitsschutz die letzten 5 Jahre
Seitdem die Menschen arbeiten, sind sie immer diversen Risiken ausgesetzt, die gravierende Folgen für ihre physische und mentale Gesundheit haben können. Die potenziellen Gefahren variieren je nach Tätigkeitsprofil und unterliegen einem ständigen Wandel, ändern sich doch die Arbeitsbedingungen und Technologien schneller, als man sich an sie gewöhnen kann.
Es ist die Aufgabe der Betriebsmedizin, alle möglichen Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren bzw. zu eliminieren. Die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer ist von besonderer Bedeutung für jedes Unternehmen und wird gesetzlich reguliert. Daher muss sich jeder Arbeitgeber auf dem Laufenden halten, welche Anforderungen an die Betriebsmedizin aktuell gelten und welche Vorschriften dabei zu beachten sind.
Gerade in den letzten 5 Jahren gab es viele Änderungen, die den Arbeitsschutz betrafen. Diese sind vielfältig und betreffen in unterschiedlichem Maße verschiedene Branchen und Arbeitsplätze. Im Folgenden fassen wir nur die wichtigsten Änderungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchGes) zusammen.
Das Gesetz ist seit 2015 in Kraft und hat bis dato nur geringfügige Änderungen erfahren, die sich vor allem in Bezug auf den Datenschutz ergaben. Ein wichtiger Meilenstein war allerdings, dass das Gesetz 2016 psychische und mentale Belastungen am Arbeitsort als potenziell gefährlich für Arbeitnehmer einstufte. Das bedeutete zugleich, dass sich die Arbeitgeber mehr um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen kümmern sollten.
Dies war insbesondere im Jahr 2020 deutlich, als das Coronavirus und die Homeoffice-Pflicht für viele Arbeitnehmer gravierende mentale Probleme mit sich brachten. Seither ist die bessere Work-Life-Balance zu einem unabdingbaren Teil des Arbeitsschutzes geworden.
Durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurden auch weitere Schutzmaßnahmen zu einem Teil des Betriebsalltags. So ist der Arbeitsgeber verpflichtet, besonders gefährdete und schutzbedürftige Arbeitnehmer zu identifizieren und sie vor Ansteckung besonders zu schützen. Auch die Maskenpflicht, Erstellung eines Hygienekonzepts (inkl. regelmäßiger Tests und Durchführung von Impfungen) und Reduktion sozialer Kontakte gehören auch dazu.
Die neue Situation bringt auch neue Regelungen mit sich, um die Arbeitnehmer angemessen zu schützen und ihnen eine Arbeit ohne jegliche Gefahren für ihre mentale und körperliche Gesundheit zu ermöglichen. Auch die aktuellen Vorgaben sind nicht in Stein gemeißelt und werden in Zukunft wieder angepasst.